Corona Regeln ab 25.11.2021


Liebe Gäste,

ab Donnerstag 25.11.2021. gilt bei uns im Rheinschanze die 2G-Regel (GEIMPFT ODER GENESEN).

Wenn Ihr also geimpft oder genesen seid, heißen wir Euch herzlich willkommen. Für das Eintreten ins Restaurant sind ab nun Eure Nachweise über vollständige Impfung oder Genesung in Verbindung mit einem Lichtbildausweis nötig.

Ausnahmen: Nicht schulpflichtige Kinder unter 6 Jahren haben keine Nachweispflicht.
Schulpflichtige Kinder bis 17 Jahren: Einlass unter Vorlage des regelmäßig geführten Schultesthefts. Bitte einen Altersnachweis mitführen (Personalausweis, Schülerausweis oder Krankenkassenkarte).

Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, benötigen eine Ärztliche Bescheinigung und einen tagesaktuellen Antigen-Schnelltest, ebenfalls in Verbindung mit einem Lichtbildausweis.

Um weiterhin die Kontaktdaten zu erfassen, nutzen wir wie vorher die Luca-App, dessen QR-Codes an jedem unserer Tische zu finden sind. Alternativ haben wir auch Kontaktformulare, die ebenfalls für Euch bereitliegen.

Wir bitten sehr darum, dass sich ALLE von Euch einchecken und an die für uns vorgegebenen Regeln halten.
Ansonsten dürfen wir Euch leider nicht bewirten.

Wir möchten die Zeit weiterhin so weit es nur geht mit Euch genießen und bitten daher um Euer Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen.

Ihr Rheinschanzen-Team